Digitales Gut zum Druck

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Digitales Gut zum Druck (GzD).
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Digitales Gut zum Druck
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Als Druckfreigabe (auch noch: Imprimatur, stärker die Freigabe des Inhalts betonend) wird im Arbeitsablauf der Herstellung eines Druckerzeugnisses der Zeitpunkt bezeichnet, bei dem das geplante Endprodukt in technisch gesehen druckreifer Form vorliegt. Bei der Druckfreigabe hast Du als Auftraggeber die letzte Möglichkeit, Korrekturen – gleich welcher Art – vorzunehmen. Die Produktion erfolgt erst ab Druckfreigabe. Die Produktionszeit zählt dann, sobald wir Deine Freigabe erhalten haben.